Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für proFleet
Stand: 17. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Online-Plattform proFleet, betrieben von:
proFleet GmbH
Hartstraße 23
82110 Germering
Deutschland
Tel. +49 (0) 89 306365-10
Fax +49 (0) 89 306365-28
E-Mail: contact@profleet.de
– nachfolgend „proFleet“.
(2) proFleet richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Fahrzeughändler, Leasingunternehmen und Banken. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Nutzer von proFleet sind entweder:
- Nachfrager, die Fahrzeuge für gewerbliche Zwecke suchen, oder
- Anbieter, insbesondere Händler, Leasingunternehmen oder Banken, die Fahrzeuge oder entsprechende Fahrzeuglösungen anbieten.
§ 2 Gegenstand und Rolle von proFleet
(1) proFleet ist eine Online-Plattform, die gewerbliche Fahrzeugnachfrager mit Anbietern wie Händlern, Leasingunternehmen oder Banken zusammenbringt.
Nachfrager können ihren konkreten Fahrzeugbedarf ausschreiben. Anbieter können auf diese Ausschreibungen reagieren und entsprechende Angebote erstellen.
Darüber hinaus können Anbieter Sofort-Angebote für konkrete Fahrzeuge einstellen. Nachfrager können diese Sofort-Angebote auf der Plattform einsehen und bei Interesse direkt beim jeweiligen Anbieter anfragen.
(2) proFleet stellt ausschließlich die technische Plattform zur Anbahnung von Geschäften bereit. proFleet ist weder Verkäufer noch Käufer, Vermieter, Leasinggeber, Leasingnehmer, Darlehensgeber noch sonstige Vertragspartei eines zwischen Nachfrager und Anbieter geschlossenen Fahrzeuggeschäfts.
(3) Soweit im jeweiligen Prozess nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, dienen Ausschreibungen, Angebote auf Ausschreibungen und Sofort-Angebote zunächst der Geschäftsanbahnung und stellen noch keinen verbindlichen Vertrag über ein Fahrzeug, eine Finanzierung, ein Leasing oder eine sonstige Leistung dar.
(4) Für Inhalt, Durchführung und Abwicklung eines Geschäfts sind ausschließlich der jeweilige Nachfrager und Anbieter verantwortlich. proFleet schuldet weder das Zustandekommen eines Geschäfts noch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Für die Nutzung von proFleet ist ein Nutzerkonto erforderlich. Nutzer müssen bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen.
(2) Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
(3) proFleet kann geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft oder zur Identität eines Nutzers verlangen.
(4) Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung oder dauerhafte Bereitstellung eines Nutzerkontos besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 4 Plattformbetrieb und Leistungsumfang
(1) proFleet steht im regulären Betrieb zur Verfügung. Die Vorregistrierungsphase ist beendet. Die Nutzung setzt ein registriertes und, soweit erforderlich, freigeschaltetes Nutzerkonto voraus.
(2) Der Leistungsumfang richtet sich nach der Nutzerrolle und dem gewählten Tarif gemäß § 5. Für kostenpflichtige Leistungen ist der bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.
§ 5 Tarife, Kontingente und Zahlung
(1) Die Nutzung von proFleet ist für Nachfrager unentgeltlich. proFleet erhebt keine Provision auf den Abschluss eines Fahrzeuggeschäfts.
(2) Für Anbieter gelten folgende Tarife:
| Tarif | Preis pro Abrechnungsmonat | Angebote auf Ausschreibungen | Sofort-Angebote |
|---|---|---|---|
| Test | kostenlos | einmalig 10 | einmalig 10 |
| Starter | 74,99 € inkl. 19 % USt. (63,02 € netto) | 20 je Abrechnungsmonat | 20 je Abrechnungsmonat |
| Pro | 124,99 € inkl. 19 % USt. (105,03 € netto) | unbegrenzt | unbegrenzt |
Die Testversion ist zeitlich unbefristet und erfordert keine Kreditkarte. Sie geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif über. Nach Verbrauch eines Kontingents sind weitere entsprechende Angebotsabgaben beziehungsweise Veröffentlichungen nur mit einem geeigneten kostenpflichtigen Tarif möglich.
(3) Ein Angebot auf eine Ausschreibung zählt bei der ersten Abgabe einmal je Ausschreibung, unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Fahrzeuge. Ein Sofort-Angebot zählt bei der ersten Veröffentlichung. Entwürfe und spätere Änderungen zählen nicht zusätzlich; Löschen oder Beenden gibt verbrauchtes Kontingent nicht zurück. Die bei Veröffentlichung gewählte Laufzeit eines Sofort-Angebots von 7, 14 oder 30 Tagen kann nachträglich nicht geändert werden.
(4) Der Abrechnungsmonat richtet sich nach dem Beginn des Abonnements und ist kein Kalendermonat. Das Starter-Kontingent wird zu Beginn jedes Abrechnungsmonats zurückgesetzt; ungenutzte Kontingente werden nicht übertragen. Verbrauch und Rücksetzungsdatum werden im Nutzerkonto angezeigt.
(5) Kostenpflichtige Tarife werden ausdrücklich über den Buchungsprozess bestellt. Vor der Bestellung werden Tarif, Gesamtpreis und monatliche Abrechnung angezeigt. Mit dem Absenden der zahlungspflichtigen Bestellung gibt der Anbieter ein verbindliches Vertragsangebot ab. proFleet nimmt dieses durch die Bestätigung der Buchung oder die Freischaltung des gebuchten Tarifs an. Die Tarifübersicht ist unter Für Händler abrufbar. Maßgeblich sind die bei der Buchung vereinbarten Konditionen; eine spätere Änderung der Preisübersicht ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
(6) Die monatliche Vergütung ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt per Karte über den Zahlungsdienstleister Stripe; soweit im Buchungsprozess verfügbar, können auch Apple Pay und Google Pay genutzt werden. Mit der Buchung autorisiert der Anbieter die wiederkehrende Belastung des gewählten Zahlungsmittels für das Abonnement. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und sind über das im Nutzerkonto verlinkte Stripe-Kundenportal abrufbar. Vertragspartner für die Plattformleistung bleibt die proFleet GmbH. Zahlungen für Fahrzeugkäufe, Leasing oder Finanzierung sind hiervon nicht umfasst.
(7) Ein Wechsel von Starter zu Pro wird nach erfolgreicher Zahlung wirksam. Der Preisunterschied für den verbleibenden Abrechnungsmonat wird anteilig berechnet und sofort fällig; der Abrechnungszeitraum bleibt unverändert. Ein Wechsel von Pro zu Starter wird zum Beginn des nächsten Abrechnungsmonats wirksam. Bis dahin bleibt Pro nutzbar; der geplante Wechsel kann im Nutzerkonto zurückgenommen werden.
(8) Schlägt eine wiederkehrende Zahlung fehl, wird der Anbieter informiert und kann sein Zahlungsmittel aktualisieren. Während der erneuten Einzugsversuche bleibt der bisherige Tarif nutzbar. Bleibt die Zahlung endgültig aus, entfallen die kostenpflichtigen Tarifleistungen und es gilt wieder die Testversion mit dem noch vorhandenen Restkontingent. Offene Zahlungsansprüche bleiben bestehen. Bestehende Angebote und Sofort-Angebote bleiben innerhalb ihrer jeweiligen Laufzeit erhalten und können weiterhin bearbeitet werden.
§ 6 Pflichten der Nutzer
(1) Nutzer dürfen proFleet ausschließlich für rechtmäßige geschäftliche Zwecke verwenden.
(2) Die von Nutzern bereitgestellten Angaben müssen nach bestem Wissen richtig und aktuell sein und dürfen nicht irreführend sein.
(3) Insbesondere unzulässig sind:
- falsche oder täuschende Ausschreibungen und Angebote,
- Angebote für Fahrzeuge oder Leistungen, zu deren Angebot der Nutzer nicht berechtigt ist,
- rechtswidrige Inhalte,
- die Beeinträchtigung oder Manipulation der Plattform,
- automatisiertes Auslesen der Plattform ohne Zustimmung von proFleet,
- Spam sowie sonstige missbräuchliche Nutzung.
(4) Für die von ihnen bereitgestellten Inhalte und Informationen sind die jeweiligen Nutzer verantwortlich. proFleet ist nicht verpflichtet, sämtliche Nutzerangaben vor ihrer Veröffentlichung auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.
(5) Nutzer räumen proFleet für die Dauer der Veröffentlichung die zur technischen Speicherung, Verarbeitung und Darstellung ihrer Inhalte auf der Plattform erforderlichen Nutzungsrechte ein.
§ 7 Inhalte, Sperrung und Moderation
(1) proFleet kann Inhalte prüfen, einschränken oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die vorgesehenen Nutzungszwecke der Plattform verstoßen.
(2) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann proFleet Funktionen eines Nutzerkontos vorübergehend einschränken oder das Nutzerkonto sperren.
(3) Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Verstoßes sowie der berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers getroffen.
(4) Soweit gesetzlich erforderlich, informiert proFleet den betroffenen Nutzer über die Gründe einer Einschränkung oder Sperrung sowie über bestehende Möglichkeiten zur Beanstandung der Entscheidung.
§ 8 Verfügbarkeit
(1) proFleet bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit der Plattform. Eine jederzeitige unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Insbesondere Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von proFleet können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
§ 9 Laufzeit und Beendigung
(1) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird das Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Kostenpflichtige Abonnements laufen jeweils einen Abrechnungsmonat und verlängern sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn sie nicht vor Ablauf des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Anbieter können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats über die Tarifverwaltung im Nutzerkonto oder per E-Mail an contact@profleet.de kündigen. Bis dahin bleibt der Tarif nutzbar. Eine anteilige Erstattung allein aufgrund der ordentlichen Kündigung erfolgt nicht. Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
(3) Nach Ablauf des gekündigten Abonnements bleibt das Nutzerkonto in der kostenlosen Testversion bestehen. Bereits verbrauchtes Testkontingent wird nicht zurückgesetzt; Angebote aus kostenpflichtigen Abrechnungszeiträumen werden nicht auf das Testkontingent angerechnet. Bestehende Angebote und Sofort-Angebote bleiben innerhalb ihrer jeweiligen Laufzeit erhalten und können weiterhin bearbeitet werden.
(4) Nutzer können ihr kostenloses Nutzungsverhältnis jederzeit beenden. Verlangt ein Anbieter während eines laufenden kostenpflichtigen Abonnements die sofortige Löschung seines Nutzerkontos, endet auch das Abonnement sofort. Für den bereits begonnenen Abrechnungsmonat erfolgt allein aufgrund dieser vorzeitigen Löschung keine anteilige Erstattung; gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt. Offene Forderungen werden durch die Kontolöschung nicht aufgehoben. Die automatisierte Kontolöschung kann bei offenen Rechnungen bis zur Klärung gesperrt sein; Löschanfragen nach der DSGVO können unabhängig davon an contact@profleet.de gerichtet werden.
(5) proFleet kann ein kostenloses Nutzungsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist beenden.
(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für proFleet kann insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB bestehen.
§ 10 Haftung
(1) proFleet haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet proFleet nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien, bleibt unberührt.
(5) proFleet haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Informationen, die von Nachfragern oder Anbietern bereitgestellt werden, soweit proFleet hierfür nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften verantwortlich ist.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von proFleet unter:
https://profleet.de/datenschutz
Soweit für bestimmte Verarbeitungen erforderlich, werden gesonderte Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
§ 12 Änderungen dieser AGB
(1) proFleet kann diese AGB ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen oder einer Weiterentwicklung der Plattform.
(2) Über wesentliche Änderungen werden Nutzer in angemessener Weise informiert.
(3) Soweit für eine Änderung die Zustimmung des Nutzers erforderlich ist, wird die Änderung ohne diese Zustimmung nicht Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Germering.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen proFleet und dem Nutzer haben Vorrang vor diesen AGB.